Die Vollzugsempfehlung an die Kantone zur Handhabung von verkürzten und verlängerten Bildungsgängen der beruflichen Grundbildungen Kauffrau/Kaufmann EBA und Kauffrau/Kaufmann EFZ wurde verbundpartnerschaftlich erarbeitet und stützt sich auf Art. 18 Ziffer 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 13. Dezember 2002 bezüglich der Verkürzung und Verlängerung der beruflichen Grundbildung und auf die Bildungsverordnung, den Bildungsplan sowie auf die dem Bildungsplan nachgelagerten Dokumente für die Berufe Kauffrau/Kaufmann EBA und Kauffrau/Kaufmann EFZ. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vollzugsempfehlung erfolgen durch die Schweizerische Kommission für Berufsbildung und Qualität (SKBQ) Kaufleute EBA und Kaufleute EFZ.
Mit dem bereits erfolgten Start der revidierten beruflichen Grundbildungen im Detailhandel und dem bevorstehenden Start der kaufmännischen Grundbildungen im 2023 beginnt eine neue Ära. Die konsequente Ausrichtung auf die zukunftsorientierten Handlungskompetenzen der angehenden Berufsleute bringt viele Innovationen und Veränderungen mit sich. Dieser InfoHub soll Sie über Neuerungen informieren, Ihre Fragen beantworten und Sie bei der Umsetzung unterstützen.