Prüfungsorganisation und -durchführung

Mündliche Prüfungen

Bei den Expert/innen kann es sich sowohl um Lehrpersonen als auch um Berufspersonen aus der Praxis handeln.

Der Leitexperte/die Leitexpertin ist zwingend eine Lehrperson.

Es ist nicht vorgesehen, dass zwei kandidierende Personen im Rollenspiel gemeinsam geprüft und bewertet werden. Dies würde keine reliable und valide Prüfung darstellen, denn die kandidierenden Personen wären abhängig von ihrem Gegenüber und dessen Sprachkompetenzen.

Ausführungsbestimmungen QV Kaufleute EFZ

Ausführungsbestimmungen QV Kaufleute EBA

Das Mengengerüst der mündlichen Prüfungen nimmt zu. Während der Umfang der mündlichen Prüfungen bisher 40–60 Minuten betrug, wird er neu 60 Minuten umfassen. Zudem werden künftig die BM1 Lernenden auch im HKB d geprüft.

Es werden auch in Zukunft zwei Expert/innen pro kandidierender Person aus HKB a und b bzw. d eingesetzt, die die Prüfung betreuen und begleiten. Informationen zur Organisation der künftigen schulischen Abschlussprüfung erfolgten im Rahmen einer Impulsveranstaltung im Herbst 2024.

Die Schulen können autonom über die Gestaltung der mündlichen Prüfungstage entschieden. Grundsätzlich muss bei den mündlichen Prüfungen keine grosse Zeitspanne für den Wechsel zwischen den Kandidierenden festgelegt werden. Maximal fünf Minuten müssten ausreichen, um die kandidierende Person zu verabschieden, Unterlagen zu sortieren, die neue kandidierende Person zu begrüssen und in den Ablauf einzuführen.

Es ist jedoch ratsam, direkt nach jeder kandidierenden Person den Expert/innen Zeit für die Beurteilung einzuräumen.

Die WKS Bern plant, einen Schultag der Klasse für die vorgezogenen Prüfungen zu nutzen. Während eine kandidierende Person präsentiert, werden die weiteren Kandidierenden der Klasse mit Aufträgen beschäftigt, die zur Vorbereitung der schriftlichen Prüfung dienen.

Weitere Informationen

Beispiel: An der WKS arbeiten rund 150 und am KBZ Zug rund 60 Lehrpersonen. Die Expertenarbeiten werden so breit als möglich abgestützt.

Damit können, wie bisher bei den mündlichen Sprachprüfungen, ca. 12 Kandidierende pro Tag seriös beurteilt werden.

Neu wird die Beurteilung einfacher sein, da strikt nach vorgegebenen Kriterien bewertet wird. Schriftliche Begründungen sind nur bei Kriterien nötig, in denen nicht die volle Punktzahl erteilt wird.

Weitere Informationen

Im HKB a geht es vor allem um die Allgemeinbildung. Hier ist auch der Einbezug von aussenstehenden Personen denkbar (z.B. fachvertraute ÜK-Leitende oder Berufsbildende).

Im HKB d wird die Landes- und Fremdsprache im Rahmen der Ausführung einer beruflichen Handlung geprüft. Idealerweise wird diese Prüfungsposition gemeinsam von einer Berufskunde- und einer Sprachlehrperson geprüft.

Grundsätzlich ist es immer gut, wenn Prüfungsexpert/innen neutral an das Gegenüber herangehen und vorher noch keinen Kontakt mit den Kandidierenden hatten. Da dies aber rein organisatorisch gar nicht immer möglich ist, kann es durchaus vorkommen, dass Lehrperson und Prüfungsexperte/Prüfungsexpertin die ein und dieselbe Person darstellt. Umso wichtiger ist es in der dieser Situation für den Prüfungsexperten/die Prüfungsexpertin, möglichst objektiv zu agieren und alle Leistungen der kandidierenden Person auszublenden, die während des Unterrichts gezeigt wurden.

Im Hinblick auf den HKB a ist es aus Effizienzgründen sogar ratsam, wenn eine Person die Prüfung abnimmt, die bereits die Erarbeitung der Vertiefungsarbeit begleitet hat und diese somit nicht erneut im Detail studieren muss.

Die mündliche Prüfung zum HKB a oder Teile davon dürfen vorgezogen werden. Dies wurde u.a. mit dem Kanton Zürich und dem Kanton Bern abgeklärt. In Bezug auf die Notenverarbeitung ist es jedoch einfacher, wenn der gesamte HKB a am Stück geprüft wird.

Grundsätzlich reicht es aus, wenn die Handlungen beziehungsweise Aussagen der Kandidierenden im Feld «Beobachtung» innerhalb des Beurteilungsbogens skizziert werden.

Es wird empfohlen, dass der Prüfungsexperte/die Prüfungsexpertin, der/die nicht gesprächsführend ist, die Protokollierung übernimmt. Beim Protokollieren geht es darum, möglichst neutral und wertfrei pro Kriterium festzuhalten, was während der Prüfung passiert. Anhand dieser Notizen nehmen die Prüfungsexpert/innen anschliessend gemeinsam die Beurteilung, also die Punktevergabe im entsprechenden Kriterium vor. Wichtig ist, dass im Falle eines Punkteabzugs innerhalb eines Kriteriums eine nachvollziehbare Begründung angeführt wird.

Für die PEX-Schulung sind die Berufsfachschulen in Absprache mit dem jeweiligen Kanton verantwortlich. Es besteht ein optionales digitales Weiterbildungsangebot mit nationalen Grundlagen des Nationalen Koordinationsgremiums für Kaufleute EBA. Dieses Angebot kann zur Vorbereitung genutzt werden. Im Sommer 2025 werden Unterlagen für die Kaufleute EFZ folgen.

Schriftliche Prüfungen

Die neue schriftliche Prüfung im EFZ dauert 225 Minuten. Nach 120 Minuten gibt es eine ca. 30-minütige Pause. Dies wurde mit den kantonalen Prüfungsleitungen abgestimmt und ist vergleichbar mit anderen Abschlussprüfungen in der Grundbildung.

Bildungsverordnung Kaufleute EFZ

Die Form der Unterlagen ist abschliessend noch in Abklärung. Voraussichtlich wird es eine Mischung geben.

Der Praxisfall wird gedruckt abgegeben. Die Aufgaben werden in einer digitalen Prüfungsumgebung bearbeitet und abgegeben.

Dies ist Aufgabe der entsprechenden Prüfungsumgebung und aktuell in Abklärung.

Die Prüfungen sind handlungskompetenzorientiert und sollen einen hohen Realitätsbezug aufweisen. KI-Applikationen werden im Arbeitsalltag von Kaufleuten regelmässig eingesetzt. Aus diesem Grund soll dies auch bei den schriftlichen Abschlussprüfungen – soweit sinnvoll – möglich sein. Die Details dazu werden in einer Wegleitung zur schulischen Abschlussprüfung genauer definiert. Diese Informationen werden Anfang 2025 konkretisiert.

Ausführungsbestimmungen QV Kaufleute EFZ

Ausführungsbestimmungen QV Kaufleute EBA

Die Prüfung wird ohne Notebook nicht zu lösen sein. Beim Notebook handelt es sich um das eigene Notebook der Kandidierenden (BYOD). Den Internetzugang verantwortet die jeweilige Berufsfachschule.

Ausführungsbestimmungen QV Kaufleute EFZ

Ausführungsbestimmungen QV Kaufleute EBA

Im Frühling 2025 (Kaufleute EBA) beziehungsweise 2026 (Kaufleute EFZ) ist eine Schulungs- und Übungsphase an den Berufsfachschulen für Prüfungsexpert/innen und Lernende geplant.

Weitere Informationen

Um die Prüfungen handlungskompetenzorientiert und praxisnah zu gestalten, werden derzeit digitale Prüfungsumgebungen im Sinne eines digitalen Arbeitsplatzes evaluiert. Dementsprechend wird die vorliegende Nullserie im Frühling 2025 für EBA und im Frühling 2026 für EFZ digital zum Üben verfügbar sein.

Weitere Informationen

Die schriftlichen Prüfungen finden am eigenen Notebook (BYOD) statt. Grundsätzlich stehen den Kandidierenden bei der schriftlichen Prüfung alle Ressourcen zur Verfügung, die sie auch in der Praxis nutzen können (inklusive KI oder Übersetzungstools, persönliche Notizen sowie der Zugang auf Konvink) – mit Ausnahme von Kommunikationstools. Das «Ausschalten» dieser Kommunikationstools wird auf technologischer Ebene sichergestellt. Weitere Details werden Anfang 2025 der Wegleitung zur schulischen Abschlussprüfung zu entnehmen sein. Die Nutzung von Smartphones oder Smartwatches ist wie bei bisherigen Prüfungen verboten.

Die digitale Prüfungsumgebung ist unabhängig vom Betriebssystem und funktioniert browserbasiert.

Die Aufgabe der Berufsfachulen ist es, die Lernenden auf das handlungskompetenzorientierte Qualifikationsverfahren vorzubereiten. Hierfür stehen ihnen die Muster- und Nullserien sowie Trainingseinheiten zur Verfügung. Den Schulen ist es selbst überlassen, wie sie Unterricht und Prüfungen gestalten, um dies sicherzustellen.

Die schriftlichen Prüfungsaufgaben sind nicht auf besonders leistungsfähige Geräte ausgerichtet. Die digitale Prüfungsumgebung wird browserbasiert betrieben. Es ist somit davon auszugehen, dass alle Kandidierenden, die in den vergangenen zwei oder drei Jahren den Berufsfachschulunterricht BYOD besucht haben, die gleichen technischen Voraussetzungen für die schulische Abschlussprüfung haben. Anhand einer Wegleitung zur schulischen Abschlussprüfung, die die Kandidierenden vorab erhalten, wird sichergestellt, dass alle über die erforderliche Hard- und Software zum Lösen der Aufgaben verfügen.

Bei der Konzeption der Aufgaben wird die Nutzung dieser Ressourcen bereits mitgedacht. Die zur Verfügung stehende Zeit ist so berechnet, dass ohne Verwendung geeigneter Tools ein Lösen der Aufgaben schwer möglich ist. Dies hat sich auch in der Probeprüfung bestätigt.

In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass trotz unzähliger zur Verfügung stehender Tools und Hilfsmittel Dokumente, Texte oder E-Mails produziert werden, die Fehler in Rechtschreibung und Grammatik aufweisen und somit kaum verständlich sind. Somit ja, es ist wichtig bei der schriftlichen Prüfung zu beurteilen, ob die in der Fremdsprache generierten Textprodukte eine angemessene Qualität aufweisen.

Nein. Die Kommunikation obliegt den Trägerschaften.

Grundsätzlich sind die Lernenden für ihre Notebooks verantwortlich. Es ist aber sicherlich ratsam, wenn die Schule einzelne Ersatzgeräte am Prüfungstag zur Verfügung hat.

Welche Form der Organisation zur Prüfungskorrektur vorgenommen wird, liegt in der Verantwortung der Berufsfachschulen unter Aufsicht der Kantone.

Allgemein

Für die schriftlichen Prüfungen wird es eine Serie geben, die zeitgleich in der gesamten Schweiz zum Einsatz kommt. Ausserdem wird eine Nachholprüfung für jene Personen bereitgestellt, die aus nachvollziehbaren Gründen an der Prüfung nicht teilnehmen konnten. Und schliesslich wird es eine Widerholungsserie in einzelnen Handlungskompetenzbereichen geben, wenn eine kandidierende Person beim ersten Durchlauf nicht bestanden hat.

Für die mündliche Prüfung EBA wird es für das QV 2025

  • im HKB a 18 Aufgaben geben, aus denen jede kandidierende Person je 2 bearbeitet
  • im HKB b 27 Aufgaben geben, aus denen jede kandidierende Person je 3 bearbeitet

Für die mündliche Prüfung EFZ wird es für das QV 2026

  • im HKB a 60 Aufgaben geben, aus denen jede kandidierende Person je 2 bearbeitet
  • im HKB b 90 Aufgaben geben, aus denen jede kandidierende Person je 3 bearbeitet


Das Mengengerüst richtet sich an den grössten Schulen aus.

Das Prozedere für Nachholprüfungen sowie für die Wiederholung beim Nichtbestehen werden in Zukunft ähnlich wie heute gehandhabt. Weitere Informationen folgen im Frühjahr 2025.

Dieses Anliegen wird geprüft. Auf jeden Fall wird es für Kandidierende mit Beeinträchtigungen spezielle Lösungen geben.

Besondere Zielgruppen

In Abstimmung mit dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation ist es möglich, die aktive Anwendung im HKB a sowie einzelne Teilaufgaben der schriftlichen Prüfung in der entsprechenden Fremdsprache durchzuführen.

Ausführungsbestimmungen QV Kaufleute EFZ

Die Ausschreibung zur Suche von Autoren/Autorinnen für die Prüfungsaufgaben wurde über die drei Schulkonferenzen an sämtliche BOG-Schulen (beruflich orientierte Grundbildung) und SOG-Schulen (schulisch orientierte Grundbildung) verschickt. So wurde gewährleistet, dass die SOG-Schulen ihre Interessen einbringen können.

Damit die Bedürfnisse von Personen mit Sehbehinderung berücksichtigt werden, wenden sie sich an den KFMV (Kaufmännischer Verband Schweiz).

Die Nullserie wird für alle Kantone zur Verfügung stehen und alle Fremdsprachen berücksichtigen.

Liste der gewählten Fremdsprachen nach Kanton (Seite 34)

Nein, die Prüfungsinhalte sind identisch.

Die Praxisaufträge sind ein Entwicklungsinstrument. Sie werden von den Lernenden in der betrieblich organisierten Grundbildung in ihrem Betrieb bearbeitet, um ihre Handlungskompetenzen nach und nach aufzubauen.

In der schulisch organisierten Grundbildung helfen sie dabei, den Praxistransfer sicherzustellen, da dies in diesem Fall nur eingeschränkt oder gar nicht am Lernort Betrieb geschieht. Dadurch sollen bei den Lernenden die nötigen Handlungskompetenzen für die Abschlussprüfung aufgebaut werden.

Prüfungsinhalte und Handlungskompetenzbereiche

Die Trägerschaften (BIKAS bzw. IGKG Schweiz) haben die Arbeitsgruppe «AG Praxis» zusammengestellt und eingesetzt. Die AG Praxis hat die Aufgabe, konkrete Praxisfälle für die schulische Abschlussprüfung zu sammeln, um die Praxisorientierung der Prüfung sicherzustellen.

Die schulische Abschlussprüfung ist branchenübergreifend und orientiert sich an den Leistungszielen für die Berufsfachschule aus dem Bildungsplan.

Bildungsplan Kaufleute EFZ

Bildungsplan Kaufleute EBA

In den schriftlichen Prüfungen werden die Handlungskompetenzbereiche in einem übergeordneten Praxisfall vernetzt geprüft.

Im EBA sowie in den mündlichen Prüfungen (EFZ) wird der jeweilige Handlungskompetenzbereich separat geprüft.

Im Rahmen der Erfahrungsnoten können Lehrpersonen überprüfen, ob die Lernenden in der Lage sind, Gedanken schriftlich klar und logisch zu strukturieren. Im Rahmen der schriftlichen schulischen Abschlussprüfung zielen beim EFZ zwei Beurteilungskriterien und beim EBA ein Beurteilungskriterium auf die Sprachkompetenz in der Landes- und der Fremdsprache ab.

Das ist abhängig von der kantonal festgelegten ersten Fremdsprache. Je nach Kanton findet das Rollenspiel auf Französisch, Englisch oder auf Deutsch statt.

Liste der gewählten Fremdsprachen nach Kanton (Seite 34)

Die Entwicklung eines übergeordneten Falls wurde erst im Anschluss an die Veröffentlichung der Musterserie von Seiten der Nationalen Leitung Kaufleute Qualifikationsverfahren nach Rücksprache mit dem SKKBS-Vorstand und der kantonalen Prüfungsleitenden entschieden. Im Vergleich zur Musterserie beinhaltet die Nullserie für die schriftlichen Prüfungen einen übergeordneten Fall.

EFZ BOG / SOG
EFZ SOG
EBA

(Zugang derzeit nur für Rektor/innen und Lehrpersonen)

Es existieren mehrere Anspruchsgruppen ‒ Kaufleute EFZ (BOG/SOG), Kaufleute EFZ (SOG), Kaufleute EBA ‒ die alle über einen anderen Link zur Nullserie gelangen. Alle Links führen aber zur selben Serie – es ist daher irrelevant, welchen Sie nutzen. Über mindestens einen Link sollten Sie Zugang zu den Nullserien haben, sofern Sie Lehrperson oder Rektor/in sind.

EFZ BOG / SOG
EFZ SOG
EBA

(Zugang derzeit nur für Rektor/innen und Lehrpersonen)

Falls Sie Lehrperson oder Rektor/in sind, jedoch über keinen Zugang zur Nullserie verfügen, wenden Sie sich bitte an support@konvink.ch.

EFZ BOG / SOG
EFZ SOG
EBA

(Zugang derzeit nur für Rektor/innen und Lehrpersonen)

Prüfungsserien und Prüfungsvorbereitung

Die NLQK (Nationale Leitung Qualifikationsverfahren Kaufleute) legt die Prüfungsaufgaben in einem nationalen Pool ab, wo sie den Berufsfachschulen voraussichtlich ab KW 20 des jeweiligen Prüfungsjahres zur Verfügung stehen.

Jede Schule bestellt die benötigte Anzahl an mündlichen Prüfungsaufgaben beim KFMV (Kaufmännischer Verband Schweiz). Dieser stellt ihnen die Aufgaben zur Verfügung, sodass die Schule die Fragen den kandidierenden Personen zuordnen kann.

Es gibt keine Vorgaben, welche Fälle in welchem Jahr geprüft werden dürfen/müssen.

Nein. Jede Serie umfasst einen anderen Fall und unter Umständen sogar eine unterschiedliche Anzahl Teilaufgaben.

Nullserien und Musteraufgaben inkl. Lösungen:

EFZ BOG / SOG
EFZ SOG
EBA

(Zugang derzeit nur für Rektor/innen und Lehrpersonen)

Trainingseinheiten BM1

Bestellbar unter: https://die-reform.ch/kaufmaennische-grundbildung/lernmedien/

Die Lösungen liegen den Musteraufgaben bei und sind auf Konvink in der «Arbeitsumgebung für Lehrpersonen» zu finden.

Sowohl für EBA als auch für EFZ wird je eine komplette Nullserie in allen drei Landessprachen zur Verfügung stehen. Enthalten sind konkrete Übungen bzw. Fälle, wie sie in der schulischen Abschlussprüfung vorkommen könnten.

Nullserien:

EFZ BOG / SOG
EFZ SOG
EBA

(Zugang derzeit nur für Rektor/innen und Lehrpersonen)

Es ist nicht vorgesehen, systematisch Feedback zu den Nullserien einzuholen. Die Nullserien sollen eine Orientierung geben, in welche Richtung die ersten scharfen Serien gehen. Die Umsetzung der ersten scharfen Serien wird umfassend evaluiert, um Systemwissen zu generieren, das in den weiteren Entwicklungsprozess einfliesst.

Hilfsmittel

Die Nationale Leitung Qualifikationsverfahren Kaufleute (NLQK) wird eine entsprechende Wegleitung zur schulischen Abschlussprüfung an die Schulen herausgeben.

Die ehemalige «Hilfsmittelliste» heisst neu «Wegleitung zur schulischen Abschlussprüfung». Die Wegleitung wird zukünftig über die Auflistung einzelner Hilfsmittel hinausgehen.

Der Leitfaden ist ein Hilfsdokument, das konkrete Umsetzungshinweise zur Nullserie gibt. Dieses Dokument ist exklusiv für die Nullserien erstellt worden und wird bei den zukünftigen Prüfungsserien nicht mitgeliefert werden.

Der zweite Bildschirm ist aktuell nicht vorgesehen. Dafür werden die Prüfungsunterlagen (Fallbeschreibung) auf Papier abgegeben – dies ersetzt den zweiten Bildschirm teilweise. Die Details dazu werden in einer Wegleitung zur schulischen Abschlussprüfung genauer definiert. Diese Informationen werden Anfang 2025 konkretisiert.

Wichtige Termine

Zukünftig wird es einen national vorgegebenen Termin für schriftliche Prüfungen für die gesamte Schweiz geben.

Die schriftlichen Prüfungen finden schweizweit zu Beginn der KW 23 statt (Montagvormittag: EFZ; Dienstagnachmittag: EBA).

Die mündlichen Prüfungen können während drei Wochen (KW 22 bis 24) durchgeführt werden. Die Festlegung des Zeitfensters liegt in der Verantwortung der Kantone.

Die genauen Termine für die schriftlichen Prüfungen für die Jahre 2025–2027 sind auf der Webseite des KFMV publiziert.

Die Unterlagen für den HKB a sind voraussichtlich ab KW 17 verfügbar.

Die Unterlagen für die weiteren Positionen sind voraussichtlich ab KW 20 (HKB b bis e) für die Schulen verfügbar.

Ja, das ist möglich. Die mündlichen Prüfungen im HKB a (insb. Vertiefungsarbeit) können in Rücksprache mit den Kantonen vorgezogen werden, vergleiche Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung.

Die Termine der Berufsmaturitätsprüfungen werden kantonal festgelegt und obliegen nicht der Nationalen Leitung Qualifikationsverfahren Kaufleute.

Die Vertiefungsarbeit wird von den Lernenden im Laufe des letzten Lehrjahres verfasst. Die NLQK empfiehlt, die Vertiefungsarbeit zu Beginn des letzten Semesters zu starten.

Die einzelnen Berufsfachschulen sind dafür verantwortlich, dass die Vertiefungsarbeiten rechtzeitig vor dem schulspezifischen Termin der mündlichen Prüfung (Präsentation) eingereicht werden.

So können sich die verantwortlichen Prüfungsexpert/innen rechtzeitig vorbereiten.

Im Rahmen der Nullserien liegen bereits Hilfsmittel zur Erstellung der Vertiefungsarbeit und zur Vorbereitung der Präsentation vor.

EFZ BOG / SOG
EFZ SOG
EBA

(Zugang derzeit nur für Rektor/innen und LP)

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